C95 Grundausbildung

In Kombination mit der Führerscheinausbildung C oder nachträglich möglich!

Grundausbildung C95
Theorie
3 UE C95 Theorieprüfungsvorbereitung
Theorieprüfung im Amt der Landesregierung
Theoretische Ausbildung abgeschlossen
Praxis
3 UE C95 Praxisprüfungsvorbereitung
Praxisprüfung Klasse C95
Praktische Ausbildung abgeschlossen

Berufskraftfahrerausbildung – C95

Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95- Qualifikation erwerben wollen:

Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:

  •  45 Min. C-Praxisprüfung
  •  45 Min. C95-Qualifikationsprüfung

Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)

  •  90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
  •  Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung

Leitfaden Berufskraftfahrer

Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird: Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.

Ausnahmen hiervon sind:

  •  Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  •  Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  •  Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
  •  Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  •  Beförderung von Material o. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  •  Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.

NEUE Regelung:

18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine Beschränkung auf C1!