C95 Grundausbildung
In Kombination mit der Führerscheinausbildung C oder nachträglich möglich!
Grundausbildung C95
Theorie |
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3 UE C95 Theorieprüfungsvorbereitung |
Theorieprüfung im Amt der Landesregierung |
Theoretische Ausbildung abgeschlossen |
Praxis |
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3 UE C95 Praxisprüfungsvorbereitung |
Praxisprüfung Klasse C95 |
Praktische Ausbildung abgeschlossen |
Berufskraftfahrerausbildung – C95
Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95- Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
- 45 Min. C-Praxisprüfung
- 45 Min. C95-Qualifikationsprüfung
Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)
- 90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
- Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
Leitfaden Berufskraftfahrer
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird: Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.
Ausnahmen hiervon sind:
- Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
- Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
- Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
- Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- Beförderung von Material o. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
- Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn
Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
NEUE Regelung:
18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine Beschränkung auf C1!